Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Angebote erfolgen stets freibleibend.

Auftragsbestätigung. Jeder erteilte Auftrag gilt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder bei möglicher unmittelbarer Versendung der Ware als angenommen. Bereits eingeplante Aufträge können nicht mehr geändert werden.

Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Preise sind freibleibend. Die Berechnung der Lieferung erfolgt zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis. Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 €.

Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten. Schadensersatzansprüche aus verspäteter Lieferung können nur gestellt werden, wenn ein Verschulden unsererseits vorliegt. Lieferterminangaben verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Eigenbelieferung.

Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, frachtfrei ab 500,00 € netto. Bei Unterschreitung wird eine Versandkostenpauschale von 8,50 € pro Paket erhoben. Eilgut- und Expressgutmehrkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

Zahlung. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto oder 30 Tage rein netto. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, bankmäßige Zinsen zu berechnen. Der Abzug von 2% wird nur gewährt, wenn fällige Forderungen vollständig beglichen sind. Der Käufer ist zur Zurückhaltung oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Eigentumsvorbehalt. Umfassende Form (einfacher, erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrent- und Saldoklausel). Bis zur restlosen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, wobei alle aufgrund aufgenommener Aufträge erfolgten Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft gelten. Werden die Waren von dem Abnehmer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilmäßig Miteigentum im Sinne des § 947 Abs.1 BGB überträgt und die Sache für uns in Verwahrung behält. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben. Zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer sind die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

Warenabnahme. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist die Ware als geliefert zu berechnen.

Warenrückgabe. Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit, diese zurückzunehmen, jedoch wird bei Gutschrifterteilung 25% des Nettowarenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gutschrifterteilung ist, dass sich die Ware in einwandfreiem und original verpacktem Zustand befindet und die Rückgabe nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt. Sonderfertigungen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen.

Gewährleistung und Haftung. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmangel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers – insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Bestellers oder dessen Abnehmers – Ersatz oder bessern nach. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Inbetriebnahme der Ware durch den Besteller. Sie endet jedoch spätestens zwölf Monate nach Lieferung.

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Bautzen.

Gerichtsstand ist Bautzen.

MBT Maschinenbauteile Scholze e.K.

Stand September 2022

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